Erlaubnis zum Schießen für unter 12-Jährige
Ausnahmegenehmigung gem. §27 WaffG. im Vogelsbergkreis
Eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung zum Schießen mit Luftdruckwaffen gemäß § 27 Waffengesetz muss formlos beim Vogelsbergkreis beantragt werden.
Dazu benötigt man
- Schreiben "Antrag der Erziehungsberechtigten"
- Jugendliche zeigt Interesse
- Ist motiviert
- Lernt schon die Theorie
- Mit dem Lichtgewehr die Praxis
- ..
- Schreiben Befürwortung des Vereins
- Zeigt Talent
- Wird nur von erfahrenen Betreuern und Trainern mit JuBaLi trainiert und beaufsichtigt
- Betreiben schon lange Erfolgreiche Jugendarbeit
- …
- Eignungsnachweiß zum Sportschießen vom Arzt
Waffengesetz (WaffG)
§ 27
(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.