Erlaubnis zum Schießen für unter 12-Jährige

Ausnahmegenehmigung gem. §27 WaffG. im Vogelsbergkreis

Eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung zum Schießen mit Luftdruckwaffen gemäß § 27 Waffengesetz muss formlos beim Vogelsbergkreis beantragt werden.

Dazu benötigt man

  • Schreiben "Antrag der Erziehungsberechtigten"
    • Jugendliche zeigt Interesse
    • Ist motiviert
    • Lernt schon die Theorie
    • Mit dem Lichtgewehr die Praxis
    • ..
  • Schreiben Befürwortung des Vereins
    • Zeigt Talent
    • Wird nur von erfahrenen Betreuern und Trainern mit JuBaLi trainiert und beaufsichtigt
    • Betreiben schon lange Erfolgreiche Jugendarbeit
  • Eignungsnachweiß zum Sportschießen vom Arzt

 

Waffengesetz (WaffG)

§ 27

(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.