Weiterführung Luftdruckrunde 2021/22 - Hotspot Regelung mit 2G+ auch für den Sport

Erstellt von Jürgen Kimpel | | Rundenwettkämpfe Bezirk

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
der Vogelsbergkreis wird zum Hotspot laut den derzeitigen Zahlen und Regelungen in Hessen. Dies hat leider auch Auswirkungen auf den Sport.

Damit müssen die Wettkämpfe unter 2G+ Regelungen durchgeführt werden. Mir ist bewusst, daß dies bei einigen Mannschaften zu Problemen führen wird. Ich möchte die Runde erst mal weiter führen, aber auch das Feedback der Mannschaften ist mir wichtig.

Bitte schreibt auf die Ergebnismeldungen, falls eure Mannschaft oder der Gegner nicht oder nicht vollstängig antreten konnten aufgrund der 2G+ Regelung oder auch eure Meinung, ob man die Runde weiter führen sollte.

Ihr könnt mir gerne auch ein Feedback an sportleiter(at)schuetzenbezirk-vogelsberg.de senden.

Viele Grüße
Jürgen Kimpel
Bezirkssportleiter


Grundlagen und Hinweise:
hessen.de: Hospot Regelungen:
Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G
Quelle: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/202201/hotspot_hessen_110122_v2.pdf 

LSBH:
2G-Regelung für gedeckte Sportstätten
In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen) dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft oder genesen sind (Geimpfte und Genesene mit Negativnachweis nach § 3 Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 oder 2. Corona-Schutzverordnung), ausgenommen Kinder unter 18 und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen.

ACHTUNG: In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz über 350 liegt, gelten besondere Regeln. Dort gilt auch in ungedeckten Sportstätten die 2G-Regel (mit Ausnahme von Kindern unter 18), in gedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G und einem Test zulässig. Dabei gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten.
Quelle: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Ab wann befreit die Auffrischimpfung von der Testpflicht bei 2G+-Angeboten?
Mit dem Tag der Impfung. Quelle: https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Fragen-und-Antworten 

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